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Staatlich geprüfter und zertifizierter Hundepsychologe und Problemhundetherapeut
 
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 § 99 StVO Strafbestimmungen.

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trickdog
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Weiblich Fische Anzahl der Beiträge : 3860
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BeitragThema: § 99 StVO Strafbestimmungen.   § 99 StVO Strafbestimmungen. Icon_minitimeMo Mai 06, 2013 12:01 am

Heute hat mir jemand erzählt, dass Radfahren mit Hund in Ö auf öffentlichen Strassen verboten ist.

http://www.jusline.at/99_Strafbestimmungen._StVO.html

§ 99 StVO Strafbestimmungen.

10 f)
wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs. 3,

(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.

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LadyRoxy
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Weiblich Jungfrau Anzahl der Beiträge : 2053
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BeitragThema: Re: § 99 StVO Strafbestimmungen.   § 99 StVO Strafbestimmungen. Icon_minitimeMo Mai 06, 2013 4:11 am

Achso das wär mir neu!
Ohne Leine würd aber gehen, oder? Das is ja sehr sinnvoll! ohnein
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alex
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BeitragThema: Re: § 99 StVO Strafbestimmungen.   § 99 StVO Strafbestimmungen. Icon_minitimeMo Mai 06, 2013 4:48 am

strafen wird des aber niemand…..bei uns zumindest.
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Weiblich Steinbock Anzahl der Beiträge : 6272
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BeitragThema: Re: § 99 StVO Strafbestimmungen.   § 99 StVO Strafbestimmungen. Icon_minitimeMo Mai 06, 2013 5:04 pm

ohnein
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BeitragThema: Re: § 99 StVO Strafbestimmungen.   § 99 StVO Strafbestimmungen. Icon_minitimeMo Mai 06, 2013 5:15 pm

yepp laut Gesetz ist es das, im Gegensatz dazu, wie es manche Leut praktizieren, die ihre Hunde vor/hinter/neben dem Auto herlaufen lassen. Das ist ultragefährlich und saublöd, aber leider nicht verboten. Hund mit Leine am Rad ist laut Gesetz wirklich verboten. Noch ein Grund, dem Anarchismus zu frönen.
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BeitragThema: Re: § 99 StVO Strafbestimmungen.   § 99 StVO Strafbestimmungen. Icon_minitimeMo Mai 06, 2013 6:12 pm

tinyhusky schrieb:
... Noch ein Grund, dem Anarchismus zu frönen.
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